Widerruf von Darlehen

Aktuell wird die Frage des Widerrufs von Immobiliendarlehen oder auch Darlehen allgemeiner Art immer wieder Gegenstand der anwaltlichen Tätigkeit. Es hat sich gezeigt, dass Formfehler bei Widerrufsbelehrungen von Immobiliendarlehen in einer Vielzahl von Fällen den Darlehensnehmern die Möglichkeit eröffnet, auch viele Jahre nach Vertragsschluss den Vertrag vorzeitig aufzulösen ohne die sonst übliche Vorfälligkeitsentschädigung zahlen zu müssen.
Oftmals bieten Widerrufsbelehrungen eine Vielzahl von Ansatzpunkte, die zur Unwirksamkeit der Widerrufsbelehrungen aus formellen Gründen führen. Grundsätzlich zeigt die Praxis, dass in einem solchen Fall die Überprüfung der Widerrufsbelehrungen durchaus lohnend sein kann, zumal auch die bei erfolgreichem Widerruf sich ergebene Möglichkeit, zu einem günstigen Zinssatz festlegen zu können, sich eröffnet. Falls auch Sie Überprüfungsbedarf hinsichtlich etwaig von Ihnen abgeschlossener Darlehensverträge haben, bin ich gerne bereit, eine solche Überprüfung für  Sie vorzunehmen.