Vorsorgevollmacht – Betreuungsverfügung – Patientenverfügung

Diese vervollmachteten Verfügungen helfen, wenn die eigene Handlungsfähigkeit nicht mehr gegeben ist. Dennoch ist Vorsorge geboten, da nicht jeder Vordruck die gewünschte Rechtssicherheit mit sich bringt. Insbesondere ist darauf zu achten, dass die medizinisch-juristischen Formulierungen geeignet sind, die an die Vorsorgevollmacht / Betreuungsverfügung / Patientenverfügung gesetzlich gestellten Anforderungen in Formulierung und Inhalt zu erfüllen. Zur Vermeidung inhaltlich unklarer Formulierungen und deren dann ernster Folgen, können hier Formulierungs- vorschläge und entsprechende Erörterungen angeboten werden.